Hausordnung der Grundschule Gerswalde

 

 

Die Hausordnung regelt das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück, um ein störungsfreies Lernen und Arbeiten, aber auch ein vielseitiges und anregendes Schulleben zu ermöglichen. Darüber hinaus soll sie auch dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, den Sachwert des Gebäudes und der Einrichtung zu erhalten. Die Hausordnung ergänzt die Schulordnung, die den Rahmen für das gemeinsame Leben unter dem Leitgedanken der Schule bildet.

 

Zeitregelung:

Die Schule ist von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr (inkl. Hortbetreuung) geöffnet, danach ist eine Weiterbetreuung im Hort gewährleistet. Das Schulsekretariat ist Montag - Donnerstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.45 Uhr und am Freitag von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet. Der Unterricht beginnt mit der Klassenleiterzeit um 7.25 Uhr und endet entsprechend dem Stundensoll der einzelnen Klassenstufen (s. unten stehende Stundeneinteilung). Spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn muss jeder Schüler in der Schule sein, um sich entsprechend auf den Unterrichtstag vorbereiten zu (Ausnahme Fahrschüler entsprechend der Ankunftszeit der Busse) können.

Stundeneinteilung:

Klassenleiterzeit: 7.25 – 7.45 Uhr

  1. Stunde: 7.50 Uhr – 8.30 Uhr
  2. Stunde: 8.35 Uhr – 9.15 Uhr

Hofpause

  1. Stunde:   9.45 Uhr – 10.25 Uhr
  2. Stunde: 10.30 Uhr – 11.10 Uhr

Hofpause

  1. Stunde: 11.35 Uhr - 12.15 Uhr
  2. Stunde: 12.20 Uhr - 13.00 Uhr

Mittagspause

7./8 Stunde: 13.45 Uhr – 15.05 Uhr

 

Pausenregelung:

Die großen Pausen dienen der Entspannung zwischen den Unterrichtsblöcken, die kleinen Pausen dem Raumwechsel bzw. der Vorbereitung auf die nachfolgende Stunde.

Im Anschluss an die 2. Unterrichtsstunde bzw. zu Beginn der ersten großen Pause wird gemeinsam im Klassenraum gefrühstückt. Danach und während der gesamten zweiten großen Pause suchen die Kinder die für sie gestalteten Pausenhofbereiche auf (Sportplatz kann mit genutzt werden).

  • Bei Regenwetter oder extremen Witterungsbedingungen bleiben die Kinder auf Anordnung des Aufsichtslehrers in den Klassenräumen (ertönt Signal).
  • Um Unfälle zu vermeiden, sind das Drängeln und Toben im Schulgelände zu unterlassen.
  • Beim Betreten der Gebäude, vor allem bei Regen- und Schneewetter sind die Schuhe auf den Schmutzfängern in den Eingangsbereichen abzustreifen, da nasse Böden und Treppen die Unfallgefahr erhöhen.
  • Aus diesem Grund tragen wir während des gesamten Schuljahres in den Räumen Wechselschuhe.

 

Nutzung der Verkehrsflächen:

Fluchtwege sind gekennzeichnet und dürfen nicht mit Mobiliar oder Ausstellungsgegenständen verstellt werden. In den Fluren können Lernecken oder Ausstellungen eingerichtet werden, wenn die Fluchtwege nicht eingeengt werden.

 

Gestaltung der Klassenräume:

Jeder Klasse ist ein Raum als Klassenraum zugeordnet. Die Gestaltung des Klassenraumes obliegt der Klasse in Absprache mit ihrem Klassenleiter. Bei allen Veränderungen im Klassenraum sollte der Grundsatz sein, dass die Klassenraumwände zunächst der Unterrichtsdokumentation dienen.

 

Abfallbeseitigung:

In unserer Schule trennen wir den anfallenden Müll. Papier wird extra gesammelt, Behälter befinden sich in den Klassenräumen, ebenso wieder verwertbare Rohstoffe, die im gelben Sack gesammelt werden (Ständer auf den Fluren). Der Restmüll kommt in die dazu vorgesehenen Körbe im Klassenzimmer.

 

Rauchen auf dem Schulgelände:

Auf und vor dem gesamten Schulgelände besteht für alle Personen Rauchverbot.

 

Besucher der Schule:

Gäste sind in der Schule herzlich willkommen und melden sich bitte zuvor im Sekretariat an.

 

Aufsicht:

Ab 7.00 Uhr bis 30 min nach Unterrichtsschluss (VV Aufsicht) sind die Aufsichten durch Lehrer im aushängenden Aufsichtsplan geregelt.

 

Außerunterrichtliche Nutzung der Schulräume:

Die Nutzung von außerschulischen Personengruppen insbesondere der Sporthalle ist gestattet, wenn zwischen der Schule, der Schulleitung und der entsprechenden Personengruppe ein Nutzungsvertrag abgeschlossen ist. Die Personengruppe ist verpflichtet die Haus- und Hallenordnung einzuhalten.

Das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen aller Art ist nur dem Lehrkörper, Versorgungsfahrzeugen und den Gemeindearbeitern gestattet. Sonderregelungen erteilt die Schulleitung.